Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung oder die Versicherung zur Verteidigung und Inanspruchnahme von Rechtsmitteln ist nicht verpflichtend.

Dennoch ermöglicht diese Versicherung, einen Anwalt einzuschalten, seine Rechte zu kennen und sie gegebenenfalls vor Gericht zu verteidigen.

Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten und Honorare von Rechtsanwälten in Rechtsstreitigkeiten bei einem Schadensfall im Zusammenhang mit dem Vertrag, in dem diese Versicherung abgeschlossen wurde.